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Heinemann Solutions

GWO Enhanced First Aid

Multiple dates available

Auf Grund der besonderen, erhöhten Risiken in Windparks, sollen alle Beschäftigten mit deutschen Arbeitsvertrag oder auf Entsendungsbasis in deutschen Windparks Arbeitende, als Ersthelfende gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 oder nach anderen vergleichbaren beruflichen Qualifikationen ausgebildet sein. Die Ersthelfer im Betrieb sind ausgebildete Laien, die als Erste am Ort des Geschehens geeignete Maßnahmen ergreifen, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer oder zur betrieblichen Ersthelferin erfolgt in einem mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. 

Darüber hinaus sollte ein Teil der in den Windparks arbeitenden Ersthelfer einer erweiterte Erste Hilfe Ausbildung - hier in den Modulen GWO Enhanced First Aid und/oder DGUV “Ersthelfer Windenergie” weitergebildet werden. Diese sollen durch eine entsprechende, zusätzliche Weiterbildung in die Lage versetzt werden, vor Ort in der längeren Warte- bzw. Überbrückungszeit bei Notfällen in Windparks, bis zum Eintreffen der Rettungskräfte weiterführende Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.

Diese erweiterte Erste-Hilfe-Kompetenz des „Ersthelfenden-Windenergie“, welche auf den Inhalten des Erste-Hilfe-Lehrgangs zum Ersthelfer im Betrieb (s. o.) aufbaut, beruht auf
• zusätzlicher Erste-Hilfe-Weiterbildung (mit 18 UE),
• ergänzter Ausrüstung zur Anwendung von erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen und
• der Anwendung von Telekonsultation.

Regelmäßige Refresher-Trainings in Zeitabständen von zwei Jahren mit situationsgerechten Übungen gewährleisten ein schnelles und zielgerichtetes Handeln auch im Falle selten auftretender Notfälle.

Die für Arbeiten in Windparks notwendigen sicherheitstechnischen Zusatzausbildungen sind auch Voraussetzungen dafür, dass dort Ersthelfer und Ersthelferinnen bzw. Ersthelfende-Windenergie tätig werden dürfen.

Voraussetzungen:
• 
•  uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit

Auszug Lehrinhalte:

  1. Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen, Rettung im On- bzw. Offshore-Bereich
  2. Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktionen
  3. Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
  4. Knochenbrüche, Gelenkverletzungen
  5. Allgemeine Wundversorgung und bedrohliche Blutungen
  6. Thermische Schäden
  7. Augenverletzungen
  8. Schmerzbekämpfung
  9. Szenariobasiertes Training

Gültigkeit:
2 Jahre

September 2025

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